Am 27. September 2025 ist in Rheinland-Pfalz ein neu gefasstes Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Es erlaubt Dinge, die bis dahin undenkbar waren: die Urne zu Hause, die Asche im eigenen Garten, die Beisetzung im Rhein. Was davon stimmt, was an Bedingungen geknüpft ist und was sich für Familien in Landau tatsächlich ändert.

In Kraft seit

27.09.2025

BestG vom 22. September 2025, GVBl. 2025, 554

Neue Bestattungsformen

4

Fluss, Ausbringen, Urne privat, Ascheteilung

Voraussetzung

Verfügung

schriftlich, zu Lebzeiten, mit benannter Person

Bestattungsfrist

14 Tage

verlängert, früher deutlich kürzer

Was neu ist – in einem Absatz

Der Friedhofszwang in Rheinland-Pfalz ist nicht abgeschafft, aber er hat Ausnahmen bekommen. § 11 Abs. 8 des Bestattungsgesetzes führt vier neue Bestattungsformen ein: die Flussbestattung, das genehmigte Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen, die Aushändigung der Ascheurne zur privaten Aufbewahrung und die Aushändigung von Teilen der Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung. Dazu kommt die ausdrücklich zugelassene Tuchbestattung in § 12. Alle diese Wege sind an zwei feste Voraussetzungen geknüpft.

Die zwei Bedingungen, ohne die nichts geht

Dieser Punkt wird in vielen Berichten übergangen, er ist aber der entscheidende. Für jede der neuen Bestattungsformen muss beides erfüllt sein:

  1. Die verstorbene Person hatte ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
  2. Sie hat zu Lebzeiten schriftlich verfügt, welche neue Bestattungsform sie wünscht, und darin eine Person für die Totenfürsorge benannt – die sogenannte Totenfürsorgeverfügung.

Das heißt im Klartext: Angehörige können diese Entscheidung nicht nachträglich treffen. Wer möchte, dass seine Asche im Garten ausgebracht oder die Urne in der Familie aufbewahrt wird, muss das selbst und schriftlich festhalten. Ohne Verfügung bleibt es beim Friedhof. Wir helfen Ihnen, eine solche Verfügung sauber zu formulieren und so zu hinterlegen, dass sie im Ernstfall auch gefunden wird.

Die Urne zu Hause aufbewahren

Die Ascheurne darf an die in der Verfügung benannte Person ausgehändigt werden – zur privaten Aufbewahrung, mit oder ohne Teilung der Asche. Die Herausgabe erfolgt durch das Bestattungshaus, nach Vorlage der Totenfürsorgeverfügung, und muss dokumentiert werden.

Wird nur ein Teil der Asche entnommen, etwa für einen Erinnerungsanhänger, ist der Rest von den Angehörigen auf einem Friedhof zu bestatten – es sei denn, die verstorbene Person hat auch dafür eine neue Bestattungsform verfügt.

Eine Ruhezeit entfällt bei den neuen Bestattungsformen (§ 6 Abs. 3). Das ist folgerichtig, wirft aber eine Frage auf, die wir in Beratungsgesprächen oft stellen: Was geschieht mit der Urne, wenn die Person, die sie aufbewahrt, selbst stirbt? Diese Frage sollte beantwortet sein, bevor man sich für diesen Weg entscheidet.

Asche ausbringen – im Garten und anderswo

Das Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen und privaten Bestattungsplätzen ist nun möglich. Das Gesetz knüpft es an klare Bedingungen:

  • Das Ausbringen erfolgt durch die Bestatterin oder den Bestatter, nicht durch Angehörige selbst.
  • Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks muss nachweislich zustimmen.
  • Die Nutzung des Grundstücks darf nicht gegen Entgelt erfolgen – kommerzielle Aschestreuwiesen sind damit ausgeschlossen.
  • Benachbarte Grundstücke dürfen nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
  • Die Mindestruhezeit beim Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen beträgt fünf Jahre (§ 6 Abs. 2).

Der praktische Haken liegt beim Grundstück. Ein Garten wird verkauft, vererbt, bebaut. Wer die Asche im eigenen Garten ausbringen lässt, sollte wissen, dass der Ort nicht dauerhaft in der Familie bleiben muss. Ein Grab auf einem Friedhof hat diesen Nachteil nicht.

Die Flussbestattung im Rhein

Für Familien in Landau ist das die auffälligste Neuerung. Das Gesetz definiert die Flussbestattung als die Beisetzung einer Ascheurne aus sofort wasserlöslicher Zellulose vom Schiff aus, auf einem der oberirdischen Gewässer Rhein, Mosel, Lahn und Saar auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet, unter Beachtung des Wasserrechts.

Der Rhein ist von Landau aus in rund einer halben Stunde erreichbar. Für Menschen, die ihr Leben lang mit dem Fluss verbunden waren, ist das eine Möglichkeit, die es vorher nur auf hoher See gab – mit deutlich längerer Anreise für die Angehörigen.

Wer die klassische Seebestattung auf Nord- oder Ostsee bevorzugt, kann das selbstverständlich weiterhin tun. Sie bleibt in § 11 Abs. 7 ausdrücklich als reguläre Bestattungsform genannt und setzt keine Totenfürsorgeverfügung voraus.

Was sich sonst noch geändert hat

RegelungWas giltFundstelle
TuchbestattungErdbestattung ohne Sarg ausdrücklich zugelassen; aus nicht religiösen Gründen nur mit schriftlicher Verfügung§ 12
BestattungsfristErdbestattung oder Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung§ 23 Abs. 1
Wartefristfrühestens 48 Stunden nach dem Tod§ 23 Abs. 1
Frist für die UrneBeisetzung oder Ausbringen innerhalb von 6 Monaten nach der Einäscherung§ 23 Abs. 1
Ruhezeitmindestens 15 Jahre bei Erdbestattung, 5 Jahre bei Asche; entfällt bei den neuen Formen§ 6 Abs. 2 und 3
Begräbniswäldereigene Regelung; gelten rechtlich als Friedhof§ 5
SternenkinderBestattung auf Antrag eines Elternteils zu genehmigen; Hinweispflicht für Kliniken und Ärzte§ 11 Abs. 4
Sozialbestattungnur als Erd- oder Feuerbestattung auf einem Friedhof§ 11 Abs. 11

Quelle: Bestattungsgesetz (BestG) vom 22. September 2025, GVBl. 2025, 554, gültig ab 27. September 2025. Dieser Beitrag gibt den Stand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was das für Sie in Landau bedeutet

Drei praktische Schlussfolgerungen aus unserer Beratungspraxis.

1. Vorsorge wird wichtiger, nicht unwichtiger

Die neuen Möglichkeiten stehen ausschließlich denen offen, die sie zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben. Wer sich etwas anderes als ein Friedhofsgrab wünscht, muss das jetzt aktiv festhalten. Unsere Seite zur Bestattungsvorsorge erklärt, was in eine solche Verfügung gehört.

2. Die Totenfürsorgeverfügung muss auffindbar sein

Eine Verfügung im Bankschließfach nützt nichts, wenn das Schließfach erst nach der Bestattung geöffnet wird. Hinterlegen Sie das Dokument dort, wo im Ernstfall zuerst gesucht wird – und sagen Sie der benannten Person, dass sie benannt ist. Auf Wunsch hinterlegen wir die Verfügung bei uns.

3. Sprechen Sie mit der Familie darüber

Die neuen Bestattungsformen sind für Angehörige ungewohnt. Eine Urne im Wohnzimmer oder Asche im Garten kann für die einen tröstlich sein und für die anderen schwer auszuhalten. Wer diese Entscheidung trifft, sollte sie erklären – am besten, solange alle darüber reden können.

Häufige Fragen zum neuen Bestattungsgesetz

Darf ich die Urne meines Angehörigen jetzt einfach mit nach Hause nehmen?
Nicht einfach so. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die verstorbene Person muss ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben, und sie muss zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, dass sie diese Bestattungsform wünscht, und darin eine Person für die Totenfürsorge benannt haben. Ohne diese Totenfürsorgeverfügung bleibt es beim Friedhofszwang.
Kann ich die Asche meiner Mutter im eigenen Garten verstreuen?
Ja, wenn die Voraussetzungen des § 11 Abs. 8 erfüllt sind. Zusätzlich gilt: Das Ausbringen erfolgt durch die Bestatterin oder den Bestatter, die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks muss nachweislich zustimmen, die Nutzung des Grundstücks darf nicht gegen Entgelt erfolgen, und Nachbargrundstücke dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Auf welchen Flüssen ist eine Flussbestattung erlaubt?
Das Gesetz nennt abschließend vier Gewässer auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet: Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Für Familien aus Landau ist der Rhein die naheliegende Möglichkeit. Die Beisetzung erfolgt vom Schiff aus, in einer Urne aus sofort wasserlöslicher Zellulose.
Was passiert, wenn die Totenfürsorgeverfügung später nicht umgesetzt wird?
Dann greift § 11 Abs. 9: Die Asche ist von den verantwortlichen Angehörigen auf einem Friedhof beizusetzen. Dasselbe gilt, wenn eine Asche aufgefunden wird und die Verfügung nicht vorgelegt werden kann. Die neuen Formen sind also kein rechtsfreier Raum.
Gelten die neuen Regeln auch bei einer Sozialbestattung?
Nein. § 11 Abs. 11 bestimmt ausdrücklich, dass Sozialbestattungen und ordnungsbehördlich angeordnete Bestattungen als Erd- oder Feuerbestattung auf einem Friedhof zu erfolgen haben.
Was ist eine Tuchbestattung?
Eine Erdbestattung ohne Sarg, bei der der Verstorbene in Tüchern beigesetzt wird. § 12 lässt sie ausdrücklich zu. Aus nicht religiösen Gründen ist sie nur möglich, wenn die verstorbene Person das schriftlich verfügt hat. Der Transport erfolgt in einem geschlossenen Sarg bis unmittelbar zum Grab, dort darf der Sarg geöffnet werden.

Passend dazu

Gesetz und Quellen

Das Gesetz im Original

In Landau

Die Links führen zu amtlichen Quellen und Einrichtungen. Alle Adressen haben wir im September 2026 geprüft.

Persönliche Beratung in Landau