Wenn ein Mensch stirbt, steht plötzlich vieles gleichzeitig an. Das meiste davon hat Zeit. Diese Übersicht zeigt Ihnen, was in den ersten Stunden wirklich wichtig ist, welche Fristen gelten und welche Wege Sie in Landau tatsächlich gehen müssen.

Rufbereitschaft

24/7

06341 681 48 90

Frühestens bestatten

nach 48 Stunden

§ 23 Abs. 1 BestG

Spätestens bestatten

14 Tage

nach der Todesfeststellung

Sterbeurkunden

5 bis 10 Stück

jede Stelle verlangt ein eigenes Exemplar

Die ersten Stunden

Atmen Sie erst einmal durch. Es gibt in diesem Moment nichts, was in den nächsten Minuten entschieden werden müsste.

1. Ärztin oder Arzt verständigen

Jeder Todesfall muss ärztlich festgestellt werden. Tagsüber rufen Sie die Hausärztin oder den Hausarzt an, nachts und am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei unklaren Umständen oder einem Unfall wählen Sie 112.

Die Ärztin oder der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Dieses Dokument ist die Grundlage für alles Weitere – heben Sie es gut auf.

2. Im Pflegeheim oder Krankenhaus

Dort übernimmt das Personal die Verständigung der Ärztin oder des Arztes. Sie müssen nichts veranlassen. Fragen Sie nach, bis wann der Verstorbene dort verbleiben kann – das unterscheidet sich von Haus zu Haus.

3. Zeit nehmen

Es gibt keine Pflicht, den Verstorbenen sofort abholen zu lassen. Das Bestattungsgesetz nennt eine Wartefrist von 48 Stunden vor der Bestattung, nicht vor dem Abschied. Bleiben Sie, solange Sie bleiben möchten. Für viele Menschen sind diese Stunden später die wichtigsten.

Wer entscheiden darf

Das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz legt in § 13 eine klare Reihenfolge fest. Verantwortlich – und damit entscheidungsbefugt – sind volljährige Personen in dieser Reihenfolge:

  1. die vom Verstorbenen zur Totenfürsorge benannte Person
  2. Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner
  3. die Kinder
  4. die Eltern
  5. sonstige Sorgeberechtigte
  6. die Geschwister
  7. die Großeltern
  8. die Enkelkinder

Wichtig ist der erste Punkt: Eine benannte Person geht allen Angehörigen vor. Wer sichergehen möchte, dass eine bestimmte Person entscheidet, hält das schriftlich fest. Maßgeblich für Ort und Art der Bestattung ist nach § 11 Abs. 2 im Übrigen immer der Wille der verstorbenen Person, soweit er bekannt ist.

Die gesetzlichen Fristen

WasFristHinweis
Ärztliche LeichenschauunverzüglichGrundlage für alle weiteren Schritte
Beurkundung beim Standesamtzügig nach dem Todesfallübernehmen wir für Sie
Frühester Bestattungstermin48 Stunden nach dem TodAusnahmen auf Antrag möglich
Erdbestattung oder Einäscherunginnerhalb von 14 TagenVerlängerung auf Antrag möglich
Beisetzung der Urne6 Monate nach der Einäscherunggilt auch für das Ausbringen der Asche

Quelle: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025, in Kraft seit 27. September 2025. Die Bestattungsfrist wurde gegenüber der früheren Fassung verlängert.

Welche Unterlagen wir brauchen

Wenn Sie zum Beratungsgespräch kommen, erleichtert es vieles, wenn Sie folgende Papiere mitbringen. Fehlt etwas, ist das kein Problem – wir besorgen es.

SituationBenötigte Unterlagen
immerTodesbescheinigung, Personalausweis des Verstorbenen
ledigGeburtsurkunde
verheiratetHeiratsurkunde oder Familienbuch
verwitwetHeiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
geschiedenHeiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
falls vorhandenBestattungsvorsorgevertrag, Bestattungsverfügung, Grabunterlagen, Versicherungsunterlagen

Was fehlt, fordern wir beim zuständigen Standesamt nach. Bringen Sie mit, was Sie ohne Suchen finden.

Suchen Sie nicht stundenlang. Wenn Sie Dokumente nicht finden, sagen Sie uns Bescheid. Urkunden lassen sich beim zuständigen Standesamt neu anfordern; das gehört zu unserer Arbeit. Es ist keine gute Idee, die erste Nacht mit dem Durchsuchen von Ordnern zu verbringen.

Die Wege in Landau

In Landau sind zwei Stellen beteiligt, die oft verwechselt werden.

Standesamt, Marktstraße 50

Hier wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunde ausgestellt. Zuständig ist immer das Standesamt am Sterbeort – wer in Landau verstorben ist, wird in Landau beurkundet, unabhängig vom Wohnort. Telefon 06341 13-3270.

Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde. Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen jeweils eigene Exemplare. Erfahrungsgemäß sind fünf bis zehn Stück sinnvoll. Wir melden den Sterbefall für Sie an.

Friedhofsverwaltung, Zweibrücker Straße 33

Hier werden Grabstelle und Beisetzungstermin geregelt. Im selben Gebäude auf dem Hauptfriedhof sitzt die Friedhofsdienstgesellschaft, die das Grab öffnet und schließt. Telefon 06341 13-3250.

Welcher der neun Landauer Friedhöfe in Frage kommt und was die Grabarten kosten, lesen Sie in unseren Beiträgen zu den Friedhöfen in Landau und den Grabkosten.

Was in den Wochen danach ansteht

Nach der Bestattung ist der organisatorische Teil nicht zu Ende. Diese Stellen sollten Sie informieren – die meisten davon verlangen eine Sterbeurkunde.

  • Deutsche Rentenversicherung: möglichst innerhalb eines Monats, wegen Überzahlungen und wegen des Rentenvorschusses für Hinterbliebene
  • Krankenkasse und Pflegekasse
  • Lebens- und Sterbegeldversicherungen: viele haben kurze Meldefristen
  • Banken und Versicherungen
  • Arbeitgeber oder Versorgungswerk
  • Vermieter, Strom, Telefon, Abonnements
  • Nachlassgericht beim Amtsgericht, wenn ein Testament vorliegt
  • digitale Konten und Verträge – E-Mail, soziale Netzwerke, Streamingdienste

Eine ausführliche Checkliste zum Abhaken finden Sie in unserem FAQ- und Checklistenbereich.

Häufige Fragen im Trauerfall

Muss ich mitten in der Nacht sofort einen Bestatter rufen?
Nein. Nach dem Tod ist zuerst eine Ärztin oder ein Arzt zu verständigen, damit die Leichenschau durchgeführt werden kann. Alles Weitere hat Zeit bis zum nächsten Morgen. Wenn Sie uns trotzdem nachts anrufen möchten, weil Sie nicht allein sein wollen mit der Situation: Unsere Rufbereitschaft ist rund um die Uhr besetzt.
Was kostet das erste Gespräch?
Nichts. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, ob bei uns in der Paul-von-Denis-Straße oder bei Ihnen zu Hause. Sie bekommen anschließend ein schriftliches Angebot und entscheiden in Ruhe.
Wie schnell muss die Bestattung stattfinden?
Nach § 23 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz muss die Erdbestattung oder die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach der Todesfeststellung erfolgen. Frühestens ist sie 48 Stunden nach dem Tod zulässig. Bei einer Feuerbestattung haben Sie für die Beisetzung der Urne danach noch sechs Monate Zeit.
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Zunächst die nach § 13 des Bestattungsgesetzes verantwortlichen Angehörigen, in der dort festgelegten Reihenfolge. Die Kosten können anschließend aus dem Nachlass verlangt werden. Reicht das Vermögen nicht und sind die Angehörigen nicht leistungsfähig, kommt eine Sozialbestattung über das Sozialamt in Betracht. Sprechen Sie uns darauf an – das ist nichts, wofür man sich schämen muss.
Was ist, wenn der Verstorbene im Ausland gestorben ist?
Dann läuft die Beurkundung zunächst im Sterbeland. Das Standesamt Landau kann einen Sterbefall im Ausland auf Antrag nachbeurkunden. Die Überführung nach Deutschland organisieren wir; dafür sind zusätzliche Dokumente wie der Leichenpass nötig.

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Wichtige Anlaufstellen in Landau

Behörden in Landau

Hilfe und Recht

Die Links führen zu Behörden und amtlichen Stellen. Alle Adressen haben wir im September 2026 geprüft.

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