Wenn ein Mensch stirbt, steht plötzlich vieles gleichzeitig an. Das meiste davon hat Zeit. Diese Übersicht zeigt Ihnen, was in den ersten Stunden wirklich wichtig ist, welche Fristen gelten und welche Wege Sie in Landau tatsächlich gehen müssen.
Rufbereitschaft
24/7
06341 681 48 90
Frühestens bestatten
nach 48 Stunden
§ 23 Abs. 1 BestG
Spätestens bestatten
14 Tage
nach der Todesfeststellung
Sterbeurkunden
5 bis 10 Stück
jede Stelle verlangt ein eigenes Exemplar
Die ersten Stunden
Atmen Sie erst einmal durch. Es gibt in diesem Moment nichts, was in den nächsten Minuten entschieden werden müsste.
1. Ärztin oder Arzt verständigen
Jeder Todesfall muss ärztlich festgestellt werden. Tagsüber rufen Sie die Hausärztin oder den Hausarzt an, nachts und am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei unklaren Umständen oder einem Unfall wählen Sie 112.
Die Ärztin oder der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Dieses Dokument ist die Grundlage für alles Weitere – heben Sie es gut auf.
2. Im Pflegeheim oder Krankenhaus
Dort übernimmt das Personal die Verständigung der Ärztin oder des Arztes. Sie müssen nichts veranlassen. Fragen Sie nach, bis wann der Verstorbene dort verbleiben kann – das unterscheidet sich von Haus zu Haus.
3. Zeit nehmen
Es gibt keine Pflicht, den Verstorbenen sofort abholen zu lassen. Das Bestattungsgesetz nennt eine Wartefrist von 48 Stunden vor der Bestattung, nicht vor dem Abschied. Bleiben Sie, solange Sie bleiben möchten. Für viele Menschen sind diese Stunden später die wichtigsten.
Wer entscheiden darf
Das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz legt in § 13 eine klare Reihenfolge fest. Verantwortlich – und damit entscheidungsbefugt – sind volljährige Personen in dieser Reihenfolge:
- die vom Verstorbenen zur Totenfürsorge benannte Person
- Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner
- die Kinder
- die Eltern
- sonstige Sorgeberechtigte
- die Geschwister
- die Großeltern
- die Enkelkinder
Wichtig ist der erste Punkt: Eine benannte Person geht allen Angehörigen vor. Wer sichergehen möchte, dass eine bestimmte Person entscheidet, hält das schriftlich fest. Maßgeblich für Ort und Art der Bestattung ist nach § 11 Abs. 2 im Übrigen immer der Wille der verstorbenen Person, soweit er bekannt ist.
Die gesetzlichen Fristen
| Was | Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Ärztliche Leichenschau | unverzüglich | Grundlage für alle weiteren Schritte |
| Beurkundung beim Standesamt | zügig nach dem Todesfall | übernehmen wir für Sie |
| Frühester Bestattungstermin | 48 Stunden nach dem Tod | Ausnahmen auf Antrag möglich |
| Erdbestattung oder Einäscherung | innerhalb von 14 Tagen | Verlängerung auf Antrag möglich |
| Beisetzung der Urne | 6 Monate nach der Einäscherung | gilt auch für das Ausbringen der Asche |
Quelle: Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG) vom 22. September 2025, in Kraft seit 27. September 2025. Die Bestattungsfrist wurde gegenüber der früheren Fassung verlängert.
Welche Unterlagen wir brauchen
Wenn Sie zum Beratungsgespräch kommen, erleichtert es vieles, wenn Sie folgende Papiere mitbringen. Fehlt etwas, ist das kein Problem – wir besorgen es.
| Situation | Benötigte Unterlagen |
|---|---|
| immer | Todesbescheinigung, Personalausweis des Verstorbenen |
| ledig | Geburtsurkunde |
| verheiratet | Heiratsurkunde oder Familienbuch |
| verwitwet | Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners |
| geschieden | Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil |
| falls vorhanden | Bestattungsvorsorgevertrag, Bestattungsverfügung, Grabunterlagen, Versicherungsunterlagen |
Was fehlt, fordern wir beim zuständigen Standesamt nach. Bringen Sie mit, was Sie ohne Suchen finden.
Suchen Sie nicht stundenlang. Wenn Sie Dokumente nicht finden, sagen Sie uns Bescheid. Urkunden lassen sich beim zuständigen Standesamt neu anfordern; das gehört zu unserer Arbeit. Es ist keine gute Idee, die erste Nacht mit dem Durchsuchen von Ordnern zu verbringen.
Die Wege in Landau
In Landau sind zwei Stellen beteiligt, die oft verwechselt werden.
Standesamt, Marktstraße 50
Hier wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunde ausgestellt. Zuständig ist immer das Standesamt am Sterbeort – wer in Landau verstorben ist, wird in Landau beurkundet, unabhängig vom Wohnort. Telefon 06341 13-3270.
Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde. Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen jeweils eigene Exemplare. Erfahrungsgemäß sind fünf bis zehn Stück sinnvoll. Wir melden den Sterbefall für Sie an.
Friedhofsverwaltung, Zweibrücker Straße 33
Hier werden Grabstelle und Beisetzungstermin geregelt. Im selben Gebäude auf dem Hauptfriedhof sitzt die Friedhofsdienstgesellschaft, die das Grab öffnet und schließt. Telefon 06341 13-3250.
Welcher der neun Landauer Friedhöfe in Frage kommt und was die Grabarten kosten, lesen Sie in unseren Beiträgen zu den Friedhöfen in Landau und den Grabkosten.
Was in den Wochen danach ansteht
Nach der Bestattung ist der organisatorische Teil nicht zu Ende. Diese Stellen sollten Sie informieren – die meisten davon verlangen eine Sterbeurkunde.
- Deutsche Rentenversicherung: möglichst innerhalb eines Monats, wegen Überzahlungen und wegen des Rentenvorschusses für Hinterbliebene
- Krankenkasse und Pflegekasse
- Lebens- und Sterbegeldversicherungen: viele haben kurze Meldefristen
- Banken und Versicherungen
- Arbeitgeber oder Versorgungswerk
- Vermieter, Strom, Telefon, Abonnements
- Nachlassgericht beim Amtsgericht, wenn ein Testament vorliegt
- digitale Konten und Verträge – E-Mail, soziale Netzwerke, Streamingdienste
Eine ausführliche Checkliste zum Abhaken finden Sie in unserem FAQ- und Checklistenbereich.
Häufige Fragen im Trauerfall
Wichtige Anlaufstellen in Landau
Behörden in Landau
Die Links führen zu Behörden und amtlichen Stellen. Alle Adressen haben wir im September 2026 geprüft.
Wir sind rund um die Uhr erreichbar
Trauerhilfe Littig in Landau in der Pfalz
Rufen Sie an, wann immer es nötig ist
Paul-von-Denis-Straße 13, 76829 Landau
Landau, Südliche Weinstraße und Germersheim
Ein Anruf genügt. Wir kommen zu Ihnen oder Sie zu uns – und wir übernehmen alles, was gegenüber Ämtern, Friedhof und Krematorium zu erledigen ist.